Sie suchen eine neue KFZ Versicherung?
KFZ Versicherungswechsel nicht verpassen
Wer bei seiner KFZ Versicherung den Wechsel nicht verpassen will und sich einen neuen Versicherer sucht, sollte sich vorher auf dem Markt genau umschauen. Ein Versicherungsvergleich bietet hierzu die beste Gelegenheit. Um bei seiner KFZ Versicherung den Wechsel auch durchführen zu können, sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Nicht jede KFZ Versicherung kann von heute auf morgen gekündigt werden und erlaubt einen Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Die Möglichkeit bei der KFZ Versicherung den Wechsel durchzuführen, hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich zum Datum der Hauptfälligkeit. Diese Hauptfälligkeit ist in aller Regel der 1.1. eines Kalenderjahres. Es gibt allerdings einige Versicherungsunternehmen mit einer abweichenden Hauptfälligkeit. So kann beispielsweise das Datum der Zulassung als Hauptfälligkeits-Datum angesehen werden. Um bei dieser KFZ Versicherung einen Wechsel zu vollziehen, ist die Information über den möglichen Kündigungstermin äußerst wichtig. Verpasst man diesen, ist bei der KFZ Versicherung der Wechsel nicht möglich und der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr.
Eine weitere Möglichkeit seinen Versicherer zu wechseln ist der Wegfall des zu versichernden Risikos. Im Klartext: bei Verkauf des versicherten Fahrzeuges. Bei der Neuanmeldung eines anderen Fahrzeuges kann man sich nun den Versicherer seiner Wahl aussuchen. Weiterhin ermöglicht die KFZ Versicherung einen Wechsel bei einer Beitragserhöhung. Werden die Grundbeiträge durch die Versicherung erhöht oder erfolgt eine Erhöhung der Beiträge aufgrund einer Schlechterstufung des Fahrzeuges in den Typ- und Regionalklassen, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Versicherung kann dann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Beitragsrechnung schriftlich gekündigt werden. Im Falle eines Schadens kann die KFZ Versicherung von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.

